Häufig gestellte Fragen zum Thema Ghostwriting (FAQ)
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Unter Akademischem Ghostwriting versteht man das Schreiben eines wissenschaftlichen Textes im Auftrag eines Kunden nach dessen individuellen Wünschen und Vorgaben.
Ja, Akademisches Ghostwriting ist legal. Es gibt kein Gesetz, das die Erstellung von wissenschaftlich fundierten Auftragstexten - also Akademisches Ghostwriting - verbietet. Möchten Sie den von uns erstellten Text als Ideenschmiede für Ihre akademische Arbeit nutzen, so ist er, wie jeder andere Text auch, zu zitieren. Keinesfalls darf der von uns verfasste Text 1:1 übernommen und als eigene prüfungsrelevante akademische Arbeit deklariert werden. Selbstverständlich garantieren wir Ihnen, dass wir nach Zahlung des Honorars keinen weitergehenden Anspruch auf den erstellten Text geltend machen werden. Vielmehr erhalten Sie die Nutzungsrechte am Text, so dass nur Sie bestimmen, wer Zugang zu dessen Inhalt erhält. Setzen Sie sich einfach telefonisch, per E-Mail oder über das Online-Formular mit uns in Verbindung und wir klären Ihre Anfrage ab. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für einen persönlichen Gesprächstermin in unserem Büro in Bonn zur Verfügung.
Wir verpflichten uns zu absoluter Diskretion: Kundendaten sowie Art und Umfang des uns erteilten Auftrages werden Dritten gegenüber nicht kommuniziert. Die erstellten Texte werden von uns nicht weiterverwendet, auch nicht auszugsweise oder zu Werbezwecken.
Nach der Auftragserteilung leisten Sie zunächst eine Anzahlung. Danach erstellen wir eine Gliederung und ein Exposé, die wir Ihnen zur Abstimmung schicken. Nach erfolgter Abstimmung schreiben wir die Arbeit gemäß Ihren Wünschen. Bei größeren Arbeiten erstellen wir gerne Teillieferungen (Seitenumfang ca. 30-50 Seiten), damit Sie über den Fortschritt des Auftrags ständig informiert sind.
Weitere Teilzahlungen erfolgen nach dem Eingang der einzelnen Teillieferungen bei Ihnen. Die fertige Arbeit erhalten Sie termingerecht innerhalb der zuvor festgelegten Lieferzeit.
Wir erstellen unsere Aufträge individuell nach Ihren Bedürfnissen und Vorgaben. Dabei richtet sich unser Honorar nach dem Fachgebiet, dem wissenschaftlichen Anspruch, dem Umfang der Arbeit, der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit usw. Wenn Sie uns die entsprechenden Informationen geben, unterbreiten wir Ihnen gerne ein konkretes Angebot. I.d.R. vereinbaren wir ein fixes Honorar, so dass für Sie keine zusätzlichen Kosten nach Fertigstellung der Arbeit anfallen (z.B. für Literaturrecherchen).
Ja, wir gewähren unseren Kunden diese Möglichkeit. Natürlich ist unsere oberste Motivation, Sie bei der Erreichung Ihres Ziels zu unterstützen. Sollte dennoch – aus welchem Gründe auch immer – eine Beendigung der Zusammenarbeit gewünscht werden, so haben beide Parteien das Recht, diese zu kündigen. Im Fall der Kündigung haben wir die Verpflichtung, die bis dahin erstellten Texte an Sie zu liefern. Sie wären verpflichtet, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung anfallenden Honorare für die erstellten Texte anteilig sowie bereits getätigte Aufwendungen vollständig zu übernehmen. Die Pflicht zur Verschwiegenheit bleibt dadurch selbstverständlich erhalten.
Bisher ist der Fall einer vorzeitigen Vertragskündigung allerdings noch nie eingetreten!
I.d.R. erfolgt die Lieferung als Word-Dokument. Dieses senden wir Ihnen per mail oder auf CD-Rom/Diskette zu. Auf Wunsch können wir Ihnen den Text auch als Ausdruck zukommen lassen.
Da wir uns zur Verschwiegenheit gegenüber unseren Kunden verpflichten, ist es uns nicht möglich, Namen von zufriedenen Kunden zu nennen oder Arbeiten auszugsweise wiederzugeben. Das wollen wir auch nicht: Lieber lehnen wir einen Auftrag ab, als über unsere Kunden zu reden oder Musterarbeiten herauszugeben. Unsere beste Referenz ist unser hochqualifiziertes Team. Hier können wir garantieren, dass ausschließlich Akademiker mit Prädikatsexamen und entsprechendem Forschungsschwerpunkt Ihren Auftrag übernehmen. Das unterscheidet uns von den meisten Mitbewerbern.
Dr. Richter Consulting - Akademische Ghostwriter
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